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Anwalt Kaufrecht Niederlande: Wir helfen Ihnen

Autorenbild: Aryan Afzali
Aryan Afzali
4. Okt.
5 Min. Lesezeit

Wer als deutscher Käufer Waren oder andere Gegenstände in den Niederlanden erwirbt, bewegt sich schnell in einem grenzüberschreitenden Rechtsverhältnis. Dies betrifft nicht nur größere Anschaffungen wie Fahrzeuge, Maschinen oder technische Anlagen. Auch bei gewöhnlichen Warenkäufen können Probleme entstehen, wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist, die vereinbarte Beschaffenheit fehlt oder der niederländische Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.


Ein Anwalt für Kaufrecht in den Niederlanden unterstützt deutsche Mandanten bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber niederländischen Vertragspartnern. Dabei kommt es insbesondere darauf an, welches Recht auf den Kaufvertrag Anwendung findet, welche Ansprüche wegen eines Mangels bestehen und vor welchem Gericht diese geltend gemacht werden können.

Probleme mit einem Kauf in den Niederlanden? Mangelhafte Ware, verweigerte Gewährleistung oder Streit über vertragliche Vereinbarungen können die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschweren. Unsere Kanzlei unterstützt deutsche Mandanten bei kaufrechtlichen Konflikten mit niederländischen Vertragspartnern. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.


Kaufrecht in den Niederlanden: Welche gesetzlichen Regelungen gelten?


Das niederländische Kaufrecht ist vor allem im Burgerlijk Wetboek (BW) geregelt. Für Kaufverträge sind insbesondere die Vorschriften des Boek 7 BW relevant. Ähnlich wie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch enthält das niederländische Recht Regelungen zu den Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie zu den Rechten bei einer mangelhaften Lieferung.


Der Verkäufer muss grundsätzlich eine Sache liefern, die dem Kaufvertrag entspricht. Im

niederländischen Recht wird in diesem Zusammenhang von „conformiteit“ beziehungsweise bei einer Abweichung von „non-conformiteit“ gesprochen.


Ob eine Kaufsache vertragsgemäß ist, richtet sich nicht allein danach, ob sie grundsätzlich benutzt werden kann. Entscheidend sind unter anderem die vertraglich vereinbarten Eigenschaften, die Angaben des Verkäufers sowie die Eigenschaften, die der Käufer unter Berücksichtigung der Umstände erwarten durfte.


Gerade bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen empfiehlt es sich deshalb, wesentliche Eigenschaften der Kaufsache möglichst präzise im Vertrag festzuhalten.


Welches Recht gilt bei einem Kaufvertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden?


Bei einem deutsch-niederländischen Kaufvertrag muss zunächst das anwendbare Recht bestimmt werden. Dass der Verkäufer seinen Sitz in Holland hat, bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass ausschließlich niederländisches Kaufrecht gilt.


Für grenzüberschreitende Verträge innerhalb der Europäischen Union ist insbesondere die Rom-I-Verordnung maßgeblich. Die Vertragsparteien können grundsätzlich eine Rechtswahl treffen und beispielsweise niederländisches Recht vereinbaren.


Ohne Rechtswahl unterliegt ein Kaufvertrag über Waren grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise bei Unternehmen seine maßgebliche Niederlassung hat. Bei einem niederländischen Verkäufer führt dies regelmäßig zum niederländischen Recht.


Besonderheiten gelten jedoch für Verbraucherverträge. Richtet ein niederländischer Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit auf Deutschland aus und schließt ein deutscher Verbraucher im Rahmen dieser Tätigkeit einen Vertrag, kann nach Art. 6 Rom-I-VO das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers maßgeblich sein. Auch eine Rechtswahl darf dem Verbraucher den Schutz zwingender Vorschriften dieses Rechts grundsätzlich nicht entziehen.


Ob deutsches oder niederländisches Recht anzuwenden ist, sollte daher stets anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.


Mangelhafte Ware aus Holland: Welche Rechte bestehen?


Ein häufiger Anlass für die Beauftragung eines Anwalts für Kaufrecht in den Niederlanden ist eine mangelhafte Lieferung. Nach niederländischem Recht muss die gelieferte Sache dem entsprechen, was vertraglich vereinbart wurde und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte.


Eine sogenannte Non-Konformität kann beispielsweise vorliegen, wenn:


  • die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt,

  • ein technischer Defekt vorliegt,

  • die gelieferte Sache von der vereinbarten Ausführung abweicht,

  • wesentliche Informationen des Verkäufers unzutreffend waren oder

  • die Sache für den vereinbarten beziehungsweise gewöhnlichen Gebrauch nicht geeignet ist.


Welche Rechte daraus entstehen, hängt unter anderem davon ab, ob ein Verbrauchsgüterkauf oder ein Kauf zwischen Unternehmern vorliegt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Verbraucher durch zwingende gesetzliche Vorschriften besonders geschützt werden.


Garantie: Wann gibt es Gewährleistung beim Kauf in den Niederlanden?


Bei einem Verbrauchsgüterkauf bestehen nach niederländischem Recht Ansprüche auf eine vertragsgemäße Kaufsache. Eine Besonderheit gegenüber dem deutschen Recht besteht darin, dass die gesetzliche Gewährleistung in den Niederlanden nicht schlicht durch eine einheitliche feste „Garantiefrist“ bestimmt wird. Welche Lebensdauer und Beschaffenheit erwartet werden darf, hängt unter anderem von der Art des Produkts, dem Kaufpreis, den Angaben des Verkäufers und davon ab, ob die Sache neu oder gebraucht war.


Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung ein Mangel, greift grundsätzlich eine für den Verbraucher günstige Beweisregel. Vereinfacht gesagt muss dann grundsätzlich der Verkäufer darlegen, dass die Ursache des Problems dem Käufer zuzurechnen ist.


Nach Ablauf dieser 12 Monate wird die Beweissituation für den Käufer schwieriger. Gerade dann können technische Gutachten, Fotos, Korrespondenz mit dem Verkäufer und andere Nachweise entscheidende Bedeutung erlangen.


Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Vertragsauflösung?


Ist eine Kaufsache nicht vertragsgemäß, stehen dem Käufer nach niederländischem Kaufrecht verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung. Bei einem Verbrauchsgüterkauf stehen zunächst insbesondere die kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung im Vordergrund, soweit diese möglich und verhältnismäßig sind.


Der Verkäufer muss die Vertragsgemäßheit innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher herstellen.


Unter bestimmten Voraussetzungen kommen anschließend beziehungsweise unmittelbar weitere Rechte in Betracht.


Dazu gehören insbesondere eine verhältnismäßige Minderung des Kaufpreises und der Rücktritt vom Kaufvertrag (ontbinding). Eine Auflösung kann beispielsweise relevant werden, wenn der Verkäufer die Reparatur oder Ersatzlieferung verweigert, eine Nachbesserung erfolglos geblieben ist oder der Mangel so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist.


Bei lediglich geringfügigen Abweichungen ist eine vollständige Auflösung des Kaufvertrages dagegen nicht ohne Weiteres möglich.


Wichtig: Mangel rechtzeitig beim niederländischen Verkäufer anzeigen


Wer eine mangelhafte Ware erhalten hat, sollte nicht unnötig lange mit der Reklamation warten. Nach niederländischem Recht spielt die rechtzeitige Anzeige eines Mangels eine wichtige Rolle.


Bei Verbraucherkäufen gilt eine Anzeige innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels grundsätzlich als rechtzeitig. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mängelanzeige, in der der Defekt möglichst genau beschrieben und die gewünschte Abhilfe verlangt wird.


Für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung sollten Käufer insbesondere Kaufvertrag, Rechnung, Produktbeschreibung, Fotos, Gutachten und den vollständigen Schriftverkehr mit dem Verkäufer aufbewahren.


Kaufvertrag mit einem niederländischen Unternehmen: Besonderheiten für Unternehmer


Nicht jeder grenzüberschreitende Kauf ist ein Verbrauchergeschäft. Kauft beispielsweise ein deutsches Unternehmen Maschinen, Fahrzeuge, Ersatzteile oder Handelswaren bei einem niederländischen Lieferanten, greifen die besonderen Verbraucherschutzregelungen grundsätzlich nicht.


Umso wichtiger ist der konkrete Vertragsinhalt. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln können erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsposition der Vertragsparteien haben.


Ein Anwalt für niederländisches Recht kann den Vertrag bereits vor Abschluss prüfen und feststellen, welche Risiken sich aus einzelnen Klauseln ergeben. Besteht bereits eine Streitigkeit, ist zu untersuchen, welche Ansprüche nach dem anwendbaren Recht tatsächlich durchsetzbar sind.


Anwalt für Kaufrecht in den Niederlanden: Unterstützung für deutsche Mandanten


Bei einem Konflikt mit einem niederländischen Verkäufer erschweren unterschiedliche Rechtssysteme und die Sprachbarriere häufig die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Unsere Kanzlei unterstützt deutsche Mandanten bei kaufrechtlichen Angelegenheiten in den Niederlanden.


Unsere anwaltliche Unterstützung umfasst insbesondere die:


  • Prüfung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

  • Beurteilung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen,

  • Prüfung des anwendbaren deutschen oder niederländischen Rechts,

  • außergerichtliche Korrespondenz mit niederländischen Vertragspartnern,

  • Durchsetzung von Reparatur, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Vertragsauflösung,

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie

  • Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen in den Niederlanden.


Gerade bei höheren Kaufpreisen oder wirtschaftlich bedeutenden Verträgen kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung verhindern, dass Ansprüche durch eine unzutreffende Vorgehensweise gefährdet werden.


Fazit


Ein Kaufvertrag mit einem niederländischen Verkäufer kann zahlreiche grenzüberschreitende Rechtsfragen aufwerfen. Entscheidend ist zunächst, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Anschließend muss geprüft werden, ob eine Non-Konformität vorliegt und welche Ansprüche daraus entstehen.


Ein in den Niederlanden tätiger Anwalt für Kaufrecht mit Erfahrung in deutsch-niederländischen Fällen kann sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei bereits entstandenen Streitigkeiten unterstützen. Für deutsche Mandanten besteht dabei der Vorteil, dass die Kommunikation mit dem niederländischen Vertragspartner und die rechtliche Prüfung des grenzüberschreitenden Sachverhalts aus einer Hand erfolgen können.

Verweigert ein niederländischer Verkäufer Ihre Ansprüche? Bei Mängeln, ausbleibender Nacherfüllung oder Streit über den Kaufvertrag ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll. Unsere Kanzlei berät deutsche Mandanten zum niederländischen Kaufrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.


Anwalt Kaufrecht Niederlande

 
 
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