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AGB prüfen lassen: Was muss ich in Holland beachten?

Autorenbild: Aryan Afzali
Aryan Afzali
vor 5 Tagen
5 Min. Lesezeit

Wer in den Niederlanden geschäftlich tätig ist, Verträge mit niederländischen Unternehmen abschließt oder seine Leistungen grenzüberschreitend anbietet, sollte seine AGB prüfen lassen. Denn deutsche Allgemeine Geschäftsbedingungen können nicht ohne Weiteres auf Geschäftsbeziehungen in Holland übertragen werden. Das niederländische Vertragsrecht enthält eigene Anforderungen an die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB.

Der folgende Beitrag erläutert, worauf bei AGB in den Niederlanden zu achten ist und weshalb eine Prüfung durch einen niederländischen Anwalt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sinnvoll sein kann.

Nutzen Sie AGB für Geschäfte in den Niederlanden oder möchten Sie niederländische Vertragsbedingungen prüfen lassen? Unwirksame Klauseln, fehlerhafte Einbeziehung oder unklare Haftungsregelungen können erhebliche Risiken verursachen. Unsere Kanzlei prüft Ihre AGB nach niederländischem Recht und unterstützt Sie gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.


Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden: Welche Vorschriften gelten?


Die niederländische Bezeichnung für Allgemeine Geschäftsbedingungen lautet „algemene voorwaarden“. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen befinden sich in Art. 6:231 ff. des niederländischen Burgerlijk Wetboek (BW).


Als Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich Klauseln, die dazu bestimmt sind, in mehreren Verträgen verwendet zu werden. Ausgenommen sind insbesondere Bestimmungen, welche die wesentlichen Hauptleistungen des Vertrages festlegen, sofern diese klar und verständlich formuliert sind.


AGB können zahlreiche Aspekte einer Geschäftsbeziehung regeln. Dazu gehören beispielsweise:


  • Zahlungsfristen und Folgen eines Zahlungsverzugs

  • Haftung und Haftungsbeschränkungen

  • Lieferung und Leistungsfristen

  • Gewährleistung und Reklamationen

  • Kündigung und Vertragsbeendigung

  • Eigentumsvorbehalte

  • anwendbares Recht

  • Gerichtsstand und Streitbeilegung


Ob eine Klausel tatsächlich wirksam ist, hängt jedoch nicht allein von ihrer Formulierung ab. Ebenso entscheidend ist, ob die AGB ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen wurden.


Niederländische AGB wirksam einbeziehen: Was gilt es zu beachten?


Einer der wichtigsten Punkte bei der Prüfung niederländischer AGB betrifft deren Bereitstellung. Nach niederländischem Recht muss der Vertragspartner grundsätzlich eine angemessene Möglichkeit erhalten, vor oder bei Vertragsschluss von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.


Zakenpartners die naar schriftelijke voorwaarden kijken.

In vielen Fällen werden die Bedingungen deshalb vor oder beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Bei elektronischen Geschäftsabschlüssen können AGB grundsätzlich auch elektronisch bereitgestellt werden. Entscheidend ist unter anderem, dass sie in einer Form zur Verfügung stehen, die eine Speicherung und spätere Einsichtnahme ermöglicht.


Ein bloßer Hinweis auf die Existenz von AGB ist daher nicht in jeder Situation ausreichend. Werden die gesetzlichen Anforderungen an die Bereitstellung nicht eingehalten, können einzelne Klauseln anfechtbar sein.


Gerade bei Online-Geschäften, Bestellungen per E-Mail oder langfristigen Geschäftsbeziehungen sollte deshalb geprüft werden, wann und auf welche Weise die AGB übermittelt werden.


AGB prüfen lassen: Wann sind Klauseln unwirksam?


Nach Art. 6:233 BW kann eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere dann anfechtbar sein, wenn sie für den Vertragspartner unangemessen belastend („onredelijk bezwarend“) ist. Bei der Beurteilung spielen unter anderem Art und Inhalt des Vertrages, die Interessen der Parteien und die sonstigen Umstände des Einzelfalls eine Rolle.


Besonders streng sind die Vorgaben gegenüber Verbrauchern. Das niederländische Recht kennt hierfür unter anderem zwei wichtige Klauselkataloge.


Schwarze Liste


Art. 6:236 BW enthält die sogenannte schwarze Liste („zwarte lijst“). Die dort erfassten Klauseln gelten gegenüber Verbrauchern als unangemessen belastend. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Klauseln, durch die gesetzlich vorgesehene Rechte des Verbrauchers unzulässig ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.


Graue Liste


Daneben enthält Art. 6:237 BW die sogenannte graue Liste („grijze lijst“). Bei den dort aufgeführten Bestimmungen wird vermutet, dass sie unangemessen belastend sind. Anders als bei der schwarzen Liste besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Vermutung im konkreten Fall zu widerlegen.


Wer AGB für Geschäfte mit Verbrauchern verwendet, muss diese Schutzvorschriften daher besonders sorgfältig berücksichtigen.


B2B-AGB in Holland: Besteht mehr Vertragsfreiheit?


Bei Verträgen zwischen Unternehmen besteht grundsätzlich ein größerer Gestaltungsspielraum als bei Verbraucherverträgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass im B2B-Bereich jede AGB-Klausel zulässig ist.


Auch bei Verträgen zwischen Unternehmen können beispielsweise weitreichende

Getekende algemene voorwaarden.

Haftungsausschlüsse, ungewöhnliche Kündigungsregelungen oder einseitige Leistungsänderungsrechte rechtliche Probleme verursachen. Welche Regelungen zulässig sind, hängt unter anderem vom Vertragstyp, der wirtschaftlichen Position der Parteien und den konkreten Umständen der Geschäftsbeziehung ab.


Insbesondere deutsche Unternehmen sollten daher nicht davon ausgehen, dass nach deutschem Recht entwickelte B2B-AGB automatisch auch für niederländische Verträge geeignet sind.


Deutsche AGB in den Niederlanden verwenden: Welches Recht gilt?


Bei grenzüberschreitenden Verträgen stellt sich zunächst die Frage nach dem anwendbaren Recht. Innerhalb der Europäischen Union richtet sich dies insbesondere nach der Rom-I-Verordnung.


Vertragsparteien können grundsätzlich eine Rechtswahl treffen und beispielsweise niederländisches oder deutsches Recht vereinbaren. Fehlt eine wirksame Rechtswahl, bestimmt sich das anwendbare Recht anhand der Vorgaben der Rom-I-Verordnung und des jeweiligen Vertragstyps.


Besondere Regeln gelten bei Verbraucherverträgen. Richtet ein niederländischer Unternehmer seine Tätigkeit beispielsweise auf deutsche Verbraucher aus, kann eine Rechtswahl zugunsten niederländischen Rechts dem deutschen Verbraucher nicht ohne Weiteres den Schutz zwingender Bestimmungen nehmen, der ihm nach dem ansonsten anwendbaren Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts zustehen würde.


Deshalb sollte eine AGB-Prüfung bei deutsch-niederländischen Verträgen nicht bei der einzelnen Klausel beginnen. Zunächst ist zu klären, welches Recht auf die Geschäftsbeziehung Anwendung findet.


Welche AGB-Klauseln sollten besonders geprüft werden?


In der Praxis entstehen Streitigkeiten häufig bei Klauseln, die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Besondere Aufmerksamkeit verdienen beispielsweise:


  • Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse

  • Zahlungs- und Verzugsregelungen

  • Vertragsstrafen

  • Gewährleistungsregelungen

  • Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen

  • Eigentumsvorbehalte

  • Liefer- und Leistungsfristen

  • Rechtswahlklauseln

  • Gerichtsstandsvereinbarungen


Dabei reicht eine rein sprachliche Übersetzung deutscher AGB ins Niederländische regelmäßig nicht aus. Eine Klausel kann sprachlich einwandfrei übersetzt und dennoch mit den gesetzlichen Anforderungen des niederländischen Rechts unvereinbar sein.


Niederländische AGB vor Vertragsschluss prüfen lassen


Nicht nur eigene AGB sollten überprüft werden. Auch vor der Unterzeichnung eines Vertrages mit einem niederländischen Geschäftspartner kann es sinnvoll sein, dessen „algemene voorwaarden“ rechtlich bewerten zu lassen.


Gerade Haftungsausschlüsse, kurze Reklamationsfristen, Gerichtsstandsklauseln oder Regelungen über die Vertragsbeendigung werden im Geschäftsalltag schnell übersehen. Im Streitfall können solche Bestimmungen jedoch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.


Eine Prüfung vor Vertragsabschluss ermöglicht es, problematische Regelungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Änderungen auszuhandeln. Dies ist regelmäßig einfacher und kostengünstiger, als die Wirksamkeit einer Klausel erst nach Entstehung eines Rechtsstreits klären zu müssen.


AGB prüfen lassen Niederlande: So hilft ein niederländischer Anwalt


Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden treffen unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander. Eine anwaltliche Prüfung sollte deshalb sowohl das niederländische Vertragsrecht als auch die europarechtlichen Vorgaben berücksichtigen.


Unsere niederländischen Anwälte unterstützen deutsche Mandanten bei Fragen rund um niederländische AGB. Dazu gehören insbesondere die Prüfung bestehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Bewertung niederländischer Vertragsklauseln, die rechtliche Gestaltung von AGB für den niederländischen Markt sowie die Prüfung von Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen.


Auch wenn bereits ein Streit über eine bestimmte Klausel entstanden ist, prüfen wir, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen wurden, ob die betreffende Bestimmung nach niederländischem Recht Bestand hat und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.


Fazit


Wer Verträge in den Niederlanden schließt oder grenzüberschreitend mit niederländischen Geschäftspartnern arbeitet, sollte seine AGB nicht ungeprüft aus deutschen Vertragsmustern übernehmen. Das niederländische Burgerlijk Wetboek stellt eigene Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen und insbesondere an deren Bereitstellung und inhaltliche Wirksamkeit.


Wer seine AGB prüfen lassen möchte, schafft deshalb nicht nur Klarheit über einzelne Vertragsklauseln. Eine fachkundige Prüfung kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu reduzieren, Streitigkeiten vorzubeugen und Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden auf eine gute Grundlage zu stellen.

Unsicher, ob Ihre AGB in den Niederlanden wirksam sind? Deutsche AGB lassen sich nicht ohne Weiteres auf den niederländischen Geschäftsverkehr übertragen. Rechtswahl, Haftung und Verbraucherschutz können besondere Anforderungen stellen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung und Gestaltung Ihrer AGB für die Niederlande. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.


Anwaltskanzlei Holland für Vertragsrecht.

 
 
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