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Wann ist ein mündlicher Vertrag gültig in Holland?

Autorenbild: Aryan Afzali
Aryan Afzali
8. Sept.
5 Min. Lesezeit

Ein Vertrag muss nicht immer auf Papier stehen und unterschrieben werden. Auch eine mündliche Vereinbarung kann in den Niederlanden einen wirksamen und rechtlich bindenden Vertrag darstellen. Das gilt sowohl für zahlreiche Verträge zwischen Privatpersonen als auch für Vereinbarungen im geschäftlichen Bereich.


Der folgende Beitrag erläutert, wann ein mündlicher Vertrag in den Niederlanden gültig ist, wie sich eine mündliche Vereinbarung beweisen lässt und was bei grenzüberschreitenden Verträgen zwischen Deutschland und Holland zu beachten ist.

Wird Ihre mündliche Vereinbarung in den Niederlanden plötzlich bestritten? Fehlt ein schriftlicher Vertrag, entstehen schnell Unklarheiten über Inhalt, Pflichten und Beweisbarkeit der Vereinbarung. 

Unsere Kanzlei prüft, ob ein wirksamer Vertrag nach niederländischem Recht zustande gekommen ist und wie sich Ihre Ansprüche durchsetzen lassen. Gerne unterstützen wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.


Ist ein mündlicher Vertrag in den Niederlanden gültig?


Grundsätzlich ja. Nach niederländischem Vertragsrecht können Verträge in vielen Fällen formfrei abgeschlossen werden. Eine Unterschrift oder schriftliche Vertragsurkunde ist für die Wirksamkeit nicht generell erforderlich.




Entscheidend für das Zustandekommen eines Vertrages sind vielmehr Angebot und Annahme. Art. 6:217 des niederländischen Burgerlijk Wetboek (BW) bestimmt, dass ein Vertrag durch ein Angebot und dessen Annahme zustande kommt.


Das bedeutet beispielsweise: Bietet ein Unternehmer seinem Geschäftspartner telefonisch eine bestimmte Leistung zu einem Preis von 10.000 Euro an und nimmt der Geschäftspartner dieses konkrete Angebot an, kann grundsätzlich bereits ein verbindlicher Vertrag vorliegen. Dass anschließend kein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde, bedeutet nicht automatisch, dass keine vertraglichen Pflichten bestehen.


Entscheidend sind jedoch immer die Umstände des Einzelfalls.


Welche Voraussetzungen gelten für einen mündlichen Vertrag?


Auch eine mündliche Vereinbarung muss die allgemeinen Voraussetzungen eines wirksamen Vertrages erfüllen. Insbesondere muss festgestellt werden können, worauf sich die Parteien tatsächlich geeinigt haben.


Relevant sind unter anderem:


  • die beteiligten Vertragsparteien,

  • die vereinbarte Leistung,

  • die Gegenleistung beziehungsweise der Preis,

  • der erkennbare Wille, sich rechtlich zu binden,

  • gegebenenfalls Liefer- und Leistungsfristen sowie

  • weitere wesentliche Vertragsbedingungen.


Die übernommenen Verpflichtungen müssen nach niederländischem Recht bestimmbar sein. Nicht jedes Gespräch über Preise oder mögliche Leistungen führt deshalb unmittelbar zu einem Vertrag.


Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen Vertragsverhandlungen und einer endgültigen Einigung. Aussagen wie „Das müsste für 5.000 Euro möglich sein“ oder „Darüber können wir uns einigen“ müssen nicht zwingend ein verbindliches Angebot beziehungsweise eine Annahme darstellen.


Ob ein Vertrag geschlossen wurde, hängt daher nicht allein von einzelnen Formulierungen ab. Der gesamte Verlauf der Kommunikation kann relevant sein.


Mündliche Vereinbarung: Welche Probleme entstehen in der Praxis?


Die größte Schwäche eines mündlichen Vertrages liegt häufig nicht in seiner Wirksamkeit, sondern in seiner Beweisbarkeit.


Solange beide Vertragspartner die getroffene Vereinbarung einhalten, spielt es oftmals keine Rolle, ob ein Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Problematisch wird die Situation, wenn eine Partei die Existenz des Vertrages oder einzelne Vertragsbedingungen bestreitet.


Typische Streitfragen sind beispielsweise:


  • Wurde überhaupt ein verbindlicher Vertrag geschlossen?

  • Welcher Preis wurde vereinbart?

  • Welche Leistungen waren geschuldet?

  • Wurde ein bestimmter Fertigstellungstermin zugesagt?

  • Waren zusätzliche Arbeiten im vereinbarten Preis enthalten?

  • Wurde eine Garantie oder andere Zusicherung abgegeben?

  • Wurde die Vereinbarung später geändert?


Dann muss rekonstruiert werden, was tatsächlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.


Niederlande: Wie kann man einen mündlichen Vertrag beweisen?


Nach Art. 150 des niederländischen Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering (Rv) trägt grundsätzlich die Partei die Beweislast für Tatsachen oder Rechte, auf deren Rechtsfolgen sie sich beruft, soweit keine besondere Regel oder die Anforderungen von „redelijkheid en billijkheid“ eine andere Verteilung rechtfertigen.


Dabei ist der Beweis nicht auf einen unterschriebenen Vertrag beschränkt. Nach niederländischem Zivilprozessrecht kann grundsätzlich mit allen Beweismitteln Beweis geführt werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.


Bei einer mündlichen Vereinbarung können deshalb insbesondere folgende Nachweise relevant sein:


  • E-Mails und Nachrichten nach dem Gespräch,

  • WhatsApp- oder SMS-Kommunikation,

  • Angebote und Rechnungen,

  • Zahlungsnachweise,

  • Zeugenaussagen,

  • Auftragsbestätigungen,

  • Lieferscheine und

  • das tatsächliche Verhalten der Vertragsparteien.


Bestätigt beispielsweise ein Vertragspartner nach einem Telefonat per E-Mail: „Wie heute besprochen, liefern wir die Maschinen für 20.000 Euro bis zum 1. September“, kann diese Nachricht für die spätere Beweisführung erhebliche Bedeutung haben.


Wer eine wichtige Vereinbarung mündlich trifft, sollte deren Inhalt deshalb anschließend möglichst schriftlich bestätigen.


Wann reicht eine mündliche Vereinbarung in Holland nicht aus?


Von der grundsätzlichen Formfreiheit gibt es Ausnahmen. Schreibt das niederländische Gesetz für ein bestimmtes Rechtsgeschäft eine Form vor, kann deren Nichteinhaltung erhebliche Folgen für die Wirksamkeit haben.


Ein wichtiges Beispiel betrifft den Immobilienkauf durch einen privaten Käufer. Nach Art. 7:2 BW muss der Kauf einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie schriftlich erfolgen, wenn der Käufer eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Eine rein mündliche Absprache genügt in dieser Konstellation daher nicht.


Auch bei anderen Rechtsgeschäften können besondere Formerfordernisse gelten. Beispielsweise setzt die Wirksamkeit bestimmter arbeitsrechtlicher Klauseln eine schriftliche Vereinbarung voraus.


Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen sollte deshalb geprüft werden, ob für das konkrete Rechtsgeschäft besondere gesetzliche Anforderungen bestehen.


Deutscher und niederländischer Vertragspartner: Welches Recht gilt?


Bei grenzüberschreitenden Fällen muss zunächst geklärt werden, welches Recht überhaupt auf den Vertrag anwendbar ist. Allein die Beteiligung eines niederländischen Vertragspartners bedeutet nicht automatisch, dass immer niederländisches Recht gilt.


Für Verträge innerhalb der EU ist insbesondere die Rom-I-Verordnung relevant. Grundsätzlich können die Parteien das anwendbare Recht wählen. Fehlt eine wirksame Rechtswahl, richtet sich das anzuwendende Recht nach den Regeln der Verordnung. Bei Kaufverträgen ist beispielsweise grundsätzlich das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Verkäufers maßgeblich, bei Dienstleistungsverträgen das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Dienstleisters.


Für Verbraucherverträge gelten besondere Regeln. Richtet ein niederländischer Unternehmer seine Tätigkeit beispielsweise auf deutsche Verbraucher aus, kann trotz einer Rechtswahl zugunsten niederländischen Rechts der zwingende Verbraucherschutz des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, relevant bleiben.


Gerade bei deutsch-niederländischen Vertragsstreitigkeiten sollte die Frage des anwendbaren Rechts deshalb geprüft werden, bevor Ansprüche geltend gemacht werden.


Mündlicher Vertrag in Holland: So hilft ein niederländischer Anwalt


Bei einem Streit über eine mündliche Vereinbarung ist eine frühzeitige rechtliche Bewertung durch einen Advocaat sinnvoll. Dies gilt besonders, wenn ein deutscher Mandant Ansprüche gegen einen niederländischen Vertragspartner geltend machen möchte oder mit Forderungen aus den Niederlanden konfrontiert wird.


Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei deutsch-niederländischen Vertragsstreitigkeiten insbesondere bei:


  • der Prüfung, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist,

  • der Feststellung des anwendbaren Rechts,

  • der Bewertung vorhandener Beweismittel,

  • der Auslegung mündlicher und schriftlicher Vereinbarungen,

  • der außergerichtlichen Kommunikation mit der Gegenseite und

  • der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche in den Niederlanden.


Ein niederländischer Rechtsanwalt kann dabei nicht nur die materiell-rechtliche Vertragslage beurteilen, sondern auch die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozessrechts berücksichtigen.


Fazit


Ein mündlicher Vertrag ist in den Niederlanden grundsätzlich gültig. Nach niederländischem Recht kommt ein Vertrag regelmäßig durch Angebot und Annahme zustande; eine schriftliche Vertragsurkunde ist dafür in vielen Fällen nicht erforderlich.


Die eigentliche Schwierigkeit entsteht häufig erst im Streitfall. Ohne schriftlichen Vertrag muss nachgewiesen werden, dass eine verbindliche Vereinbarung zustande gekommen ist und welchen Inhalt diese hatte. E-Mails, Nachrichten, Rechnungen, Zahlungen, Zeugen und das Verhalten der Parteien können dabei eine wichtige Rolle spielen.

Ihr Vertragspartner in Holland hält sich nicht an die mündliche Vereinbarung? Auch ein mündlicher Vertrag kann in den Niederlanden rechtlich bindend sein. Entscheidend sind jedoch Vertragsschluss, vereinbarter Inhalt und vorhandene Beweismittel. 

Unsere Kanzlei unterstützt deutsche Mandanten bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche in den Niederlanden. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Anwalt Holland

 
 
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